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Tiefgaragen und Autoabstellplätze dürfen nicht zur Lagerung diverser Gegenstände missbraucht werden. Nach Auffassung der Brandverhütungsstelle ist auf jeden Fall die Lagerung von Flüssiggasflaschen, Gebinde mit brennbaren Flüssigkeiten, Zeitungen und Kartons, Müllsäcke, Schaumstoffe, Möbel sowie Campingartikel, wie Zelte und Liegestühle unzulässig. Derartige Lagerungen haben – wie mehrere Brandereignisse in den letzten Jahren zeigten – die Brandentstehung erleichtert bzw. die Brandausbreitung beschleunigt.
Bei Brandereignissen, welche durch solche Lagerungen entstehen oder begünstigt werden, hat der jeweilige Bewohner mit Regressansprüchen zu rechnen.
Auch Lagerungen (Schuhe, Möbelstücke und ähnliches) in den Stiegenhäusern und Gängen sind nicht gestattet. Solche Lagerungen können im Brandfall zu Stolperfallen werden und so nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der Retter gefährden.
Im Sinne Ihrer Sicherheit und der aller Hausbewohner ist auf den Brandschutz besonderes Augenmerk zu legen.
Zudem empfehlen wir Ihnen zumindest einen Brandmelder in Ihrer Wohnung zu installieren.
Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema Brandverhütung und Verhalten im Brandfall, teilweise auch zum Download bereitgestellt, erhalten Sie bei der Brandverhütungsstelle Vorarlberg.
Telefonnummer +43 (0) 5574 421360
www.brandverhuetung.at
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Mag. Kofler Vermögenstreuhand GmbH . Am Garnmarkt 3 . 6840 Götzis . T +43 5523 531 560 . office@mag-kofler.at
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