Brandschutz
Lagerungen auf allgemeinen Flächen sind nicht gestattet, da sie im Brandfall zu Stolperfallen werden und so Leben gefährden. Informieren Sie sich über Brandschutz!
Die Gesetzesänderung 2022 ermöglicht eine schnellere und effizientere Umsetzung von E-Mobilität im Wohnungseigentum.
Die E-Mobilität im Wohnungseigentum hat durch die neueste Gesetzesnovelle des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) im Jahr 2022 einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Diese Gesetzesänderung hat die Voraussetzungen für den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern verbessert und die Rechte der Wohnungseigentümer gestärkt.
Gemäß der Novelle haben Wohnungseigentümer nun das Recht, auf eigene Kosten und unter bestimmten Bedingungen eine Ladestation für Elektrofahrzeuge in ihrer Tiefgarage oder auf dem gemeinschaftlichen Parkplatz zu installieren. Hierbei muss (immer noch) eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Jedoch ist diese Zustimmung nicht mehr ohne Weiteres verweigerungsfähig, sondern es gelten klare Kriterien und Fristen.
Die Gesetzesänderung ermöglicht somit eine schnellere und effizientere Umsetzung von E-Mobilität im Wohnungseigentum. Durch die erleichterte Installation von Ladestationen wird der Weg für mehr Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern geebnet, was sowohl die individuelle Nutzung von Elektrofahrzeugen fördert als auch einen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Für Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass sie nun einfacher und schneller die Vorteile der E-Mobilität nutzen können, ohne aufwändige Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Die neue Gesetzesnovelle trägt somit dazu bei, die Elektromobilität in Wohnanlagen zu fördern und einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und Reduzierung von CO2-Emissionen zu leisten.
Meist macht es jedoch für die Wohnungseigentümergemeinschaft mehr Sinn, eine gemeinschaftliche Anlage anzustreben. Hierzu berät Sie die Hausverwaltung gerne.
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Mag. Kofler Vermögenstreuhand GmbH . Am Garnmarkt 3 . 6840 Götzis . T +43 5523 531 560 . office@mag-kofler.at
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