Meine Mietwohnung

Wichtige Brandschutzmaßnahmen

Lagerungen auf allgemeinen Flächen sind nicht gestattet, da sie im Brandfall zu Stolperfallen werden und so Leben gefährden. Informieren Sie sich über Brandschutz!

Als Mieter einer Wohnung gilt es Einiges zu beachten. Als Kunden der Mag. Kofler Mietverwaltung konnten wir Ihnen bereits im Zuge der Vermietung diverse Informationen weitergeben – die wichtigsten Punkte fassen wir hier nochmals für Sie zusammen:

Brandschutz: Tiefgarage, Carport und Treppenhaus 

Tiefgaragen und Autoabstellplätze dürfen nicht zur Lagerung diverser Gegenstände missbraucht werden. Nach Auffassung der Brandverhütungsstelle ist auf jeden Fall die Lagerung von Flüssiggasflaschen, Gebinde mit brennbaren Flüssigkeiten, Zeitungen und Kartons, Müllsäcke, Schaumstoffe, Möbel sowie Campingartikel, wie Zelte und Liegestühle unzulässig. Derartige Lagerungen haben – wie mehrere Brandereignisse in den letzten Jahren zeigten – die Brandentstehung erleichtert bzw. die Brandausbreitung beschleunigt.

Bei Brandereignissen, welche durch solche Lagerungen entstehen oder begünstigt werden, hat der jeweilige Bewohner mit Regressansprüchen zu rechnen.

Auch Lagerungen (Schuhe, Möbelstücke und ähnliches) in den Stiegenhäusern und Gängen sind nicht gestattet. Solche Lagerungen können neben einer brandbeschleunigenden Wirkung im Brandfall zu Stolperfallen werden und so nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der Retter gefährden.

Im Sinne Ihrer Sicherheit und der aller Hausbewohner ist auf den Brandschutz besonderes Augenmerk zu legen.

Zudem empfehlen wir Ihnen zumindest einen Brandmelder in Ihrer Wohnung zu installieren.

Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema Brandverhütung und Verhalten im Brandfall, teilweise auch zum Download bereitgestellt, erhalten Sie bei der Brandverhütungsstelle Vorarlberg unter der Telefonnummer +43/5574/421360 oder unter www.brandverhuetung.at.

Mehr Aufmerksamkeit für mehr Sicherheit:

®     Lassen Sie offenes Licht, wie Kerzen oder Feuer, nie unbeaufsichtigt.

®     Achten Sie darauf, dass die elektrischen Geräte und Anlagen im Haus in Ordnung sind. Tauschen Sie defekte Geräte und alte Steckdosenleisten aus.

®     Halten Sie Brandschutztüren bzw. Brandabschnitttüren stets geschlossen -> verkeilen zu Lüftungszwecken verboten!

Eine der wichtigsten baulichen Brandschutzmaßnahmen ist das Vorsehen von Fluchtwegen und Notausgängen, die auch bei Brandeinwirkung nutzbar bleiben. Dafür sorgen unterschiedliche Richtlinien, Feuerpolizei- bzw. Feuerwehrgesetze der Bundesländer und Behördenauflagen für den Betrieb eines Gebäudes.

Aufgabe und rechtliche Verpflichtung einer jeden Person ist allerdings, keine Gefahren für andere zu verursachen bzw. Gefahren nach den eigenen Möglichkeiten zu verhindern.

Rauchwarnmelder:

 

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders soll regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass das Gerät nicht mehr funktionsfähig ist, muss es, falls möglich, instandgesetzt oder ausgetauscht werden. Der Batteriewechsel ist im Bedarfsfall durch den Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.


®     Zeigt das Gerät über akustische oder andere Signale an, dass die Batteriespannung unzureichend ist oder ein anderer Grund für einen möglichen Ausfall vorliegt?

®     Sind die Raucheintrittsöffnungen frei (keine Abdeckung, Klebeband, Staub oder „Flusen“)?

®     Ist das über den Testknopf ausgelöste Alarmsignal deutlich und in der erforderlichen Lautstärke hörbar?

®     Ist die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z.B. Einrichtungsgegenständen) die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern könnten?


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