
E-Mobilität im Wohnungseigentum
Die Gesetzesänderung 2022 ermöglicht eine schnellere und effizientere Umsetzung von E-Mobilität im Wohnungseigentum.
Silikonfugen sind Wartungsfugen und können hin und wieder abreißen bzw. schadhaft werden. Sie müssen gewartet werden um Schäden zu vermeiden.
Silikonfugen, besonders jene im Nassbereich (Küche, WC, Badezimmer), sind Wartungsfugen und können hin und wieder abreißen bzw. schadhaft werden. Diese Fugen zu erneuern ist mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand möglich. Die Folgeschäden zu beheben, die durch eine abgerissene bzw. schadhafte Silikonfuge zB im Bad-/Duschenbereich entstehen können, ist hingegen meistens sehr kostspielig.
Aus diesem Grund sollten die Silikonfugen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden. Mieter:innen werden angehalten, defekte, undichte Silikonfugen unverzüglich der Vermieter:in bzw. der beauftragten Mietverwaltung zu melden. Sollten Mieter:innen dieser Informationspflicht nicht nachkommen und dadurch ein Schaden am Gebäude entstehen, so kann die Gebäudebündelversicherung den Schaden ablehnen und die Mieter:innen haben infolge für alle damit verbundenen Schäden am Gebäude aufzukommen.
Unser Tipp:
Kontrollieren Sie die Fugen bei der Badewanne, wenn sie mit Wasser gefüllt ist und Sie in der Badewanne sitzen. Durch die Gewichtsbelastung sind die abgerissenen Fugen besser sichtbar. Auch bei der Dusche sollten die Fugen kontrolliert werden, wenn sich eine Person in der Dusche befindet.
Die Gesetzesänderung 2022 ermöglicht eine schnellere und effizientere Umsetzung von E-Mobilität im Wohnungseigentum.
Eine der effektivsten Maßnahmen zur Schimmelvermeidung ist richtiges Lüften. Dabei ist es wichtig, die Wohnung ausreichend mit frischer Luft zu versorgen, ohne dabei die Raumfeuchtigkeit zu erhöhen.
Das Wichtigste im Brandfall ist Besonnenheit und eine klare Handlungsstrategie, um sich selbst und andere zu schützen. Ein Brand in einer Wohnung kann sich schnell ausbreiten und lebensgefährlich werden.
Hier finden Sie wichtige Informationen zur jährlichen Betriebskostenabrechnung sowie der zugehörigen Belegeinsicht.
Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses müssen einige Punkte beachtet werden, wir haben ein Formular für Sie erstellt welches die wichtigsten Punkte abdeckt.
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Mag. Kofler Vermögenstreuhand GmbH . Am Garnmarkt 3 . 6840 Götzis . T +43 5523 531 560 . office@mag-kofler.at
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